Wir beraten Sie bei Ihrer Existenzgründung
Die Entscheidung zur Selbständigkeit ist mit sehr vielen Fragen und oftmals unbekannten Anforderungen verbunden. Der Erfolg einer Unternehmung hängt, neben der guten Geschäftsidee und der Zielstrebigkeit des Existenzgründers, von einer Vielzahl weiterer Faktoren ab. Bei diesen umfangreichen und komplexen Anforderungen können wir Sie kompetent unterstützen.
Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, bei der Wahl des geeigneten Standortes, aber auch bei der Abschätzung von Marktpotentialen und -risiken bringen wir vielfältige und langjährige Erfahrung mit. Die gemeinsame Entwicklung individueller Lösungen steht dabei immer im Vordergrund. Nur eine Unternehmensgründung, die sowohl die rechtlichen, als auch die finanziellen Gegebenheiten mit einbezieht, kann langfristig Erfolg haben. Daher stehen wir Ihnen auch gerne bei Gesprächen mit Ihrer Bank zur Seite und unterstützten Sie bei der Auswahl und Beantragung geeigneter Fördermittel.
Diese Beratungsleistungen werden vielfältig von der Regierung gefördert. Bspw. werden von der KfW im Rahmen des Gründercoaching bis zu 90% der anfallenden Kosten übernommen. Unser umfangreiches Know-How und unsere Erfahrung in Beratungsprojekten zur Existengründung, sowohl lokal in Ahaus, aber auch im regionalen Kontext stehen Ihnen dabei zur Verfügung. Norbert Wenker und Winfried Ostendorf haben schon eine Vielzahl von Existenzgründungen unterstützt, die auch von der KfW gefördert wurden. Entsprechend sind sie inzwischen akkreditierte Berater bei der KfW Beraterbörse.
Existenzgründung im Raum Ahaus oder auch in den umliegenden Regionen? Bei uns sind Sie gut beraten!
- Vor Anmeldung eines neuen Unternehmers erhalten Gründer einen Gründungszuschuss in Höhe von min. 50 % der anfallenden Beratungskosten.
- Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit und Bezug staatlicher Unterstützung für die Umsetzung der Selbständigkeit (Gründungszuschuss) erhalten sie einen Zuschuss von 90 % auf die Beratungskosten.
- Zusätzlich kann bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit ein Gründungszuschuss beantragt werden. Hierbei erhält der Gründer während der ersten 9 Monate einer Selbstständigkeit einen Zuschuss, in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds (zzgl. eines weiteren Zuschusses in Höhe von 300 € monatlich)
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Prüfung der Markt - und Wettbewerbsverhältnisse
- Prüfung des Investitions- und Finanzierungskonzeptes
- Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Businessplan
- Wir begleiten Sie bei anstehenden Bankgespräche
- Wir beantworten weitere Fragen:
- Welche Versicherungen benötige ich?
- Welche Betriebsausgaben sind absetzbar?
